Ein Jahr Kampagne „Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder!“
Pressekonferenz am 4. Juni 2012 ab 10.30 h in der Berliner Pressekonferenz
Dieter Walker, DRK-Generalsekretariat
Am 1. Juni 2011 startete die bundesweite Kampagne „Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder“ mit einer Pressekonferenz in den Räumen der Berliner Pressekonferenz am Reichstagsufer. Im Kern war und ist sie eine vor allem zivilgesellschaftliche Reaktion auf die ohne gesetzliche Folgen gebliebene Rücknahme des Vorbehaltes gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) durch die Bundesregierung im Frühjahr 2010.
Ein Jahr später, am 4. Juni 2012, fand an gleicher Stelle eine weitere Pressekonferenz statt; ihr Thema: (Zwischen)Bilanz von einem Jahr Kampagnentätigkeit.
v.l.n.r. Dr. Sabine Skutta, Prof. Dr. Lothar Krappmann, Diana Golze, MdB, Heide Kurth (Moderation), Dr. h.c. Wolfgang Thierse, Albert Riedelsheimer. (Foto: Laura Viera A.© National Coalition)
Das Medienecho war gemessen an der Teilnehmerzahl vergleichsweise schmal. Das Rednerpodium hingegen hochkarätig besetzt: Dr. Wolfgang Thierse als Schirmherr der National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (NC), einem Zusammenschluss von bundesweit 110 Organisationen, Dr. Sabine Skutta, Sprecherin der NC, Diana Golze, Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, Prof. Dr. Lothar Krappmann, acht Jahre lang im UN-Ausschuss für Kinderrechte und Albert Riedelsheimer, Generalsekretär der Deutschen Sektion von Separated Children – EU.
Schon zu Beginn seiner Ausführungen setzte Wolfgang Thierse den inhaltlichen Rahmen und beantwortete auch die Frage nach dem ‚Warum’ dieser Konferenz: Die Durchsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gibt nach wie vor Anlass zu Aufregung. Denn in der Praxis gelte der ausländerrechtliche Vorbehalt immer noch. Immer noch richte sich der Rechtsstatus von Flüchtlingskindern nach ausländerrechtlichen Gesichtspunkten und nicht nach Integrationserfordernissen. Eine besonders krasse Form der Verletzung von Kinderrechten sei, so Thierse weiter, die Abschiebehaft. Hier werde besonders deutlich, dass eine Rücknahme des Vorbehalts allein nicht ausreicht.
Diana Golze stellte den Stand der Meinungsbildung in der BT-Kinderkommission in den Vordergrund: So würden die Rücknahme des Vorbehalts und die Einführung des Individualbeschwerderechts zwar von der Kinderkommission begrüßt, nicht einig sei man sich jedoch in der Frage nach gesetzlichem Änderungsbedarf. Hier werde eher die Verantwortung der Bundesländer gesehen. Unstrittig sei allerdings der hohe Stellenwert von Kindeswohl und Kinderrechten. So befürworte die Kommission beispielsweise die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz.
Prof. Lothar Krappmann brach das Thema auf die Dramatik des Einzelfalls herunter: Täglich hätten Institutionen mit Fällen zu tun, in denen Flüchtlingskindern in massiver Weise ihre Rechte vorenthalten werden. Die Angst, das Leben dieser Kinder im wahrsten Sinne des Wortes zu ruinieren, habe daher einen durchaus realen Hintergrund. „Wir brauchen gesetzliche Änderungen“, mahnte Krappmann eindringlich. – Auch führte er aus, dass Nichtdiskriminierung und Kindeswohl, in Artikel 2 und 3 der KRK festgelegt, geltende Prinzipien und Rechte seien, die unmittelbar angewendet werden müssen, auch wenn es kein nationales Recht gäbe, das dieses vorschreibe. Insofern“, so Krappmann, „gibt es auch jetzt schon keine Ausreden!“ Schließlich forderte er, dass niederzulegen sei, in welcher Weise Kindeswohl berücksichtigt werde und sprach sich dafür aus, eine Stelle zu schaffen, die institutionelle Diskriminierung von Kindern prüft.
Albert Riedelsheimer betonte ebenfalls die Notwendigkeit, Kinderrechte in Aufenthalts- und Sozialrecht festzuschreiben. Dabei komme es nicht auf den großen Wurf an, sondern darauf, die Verwirklichung von Kinderrechten überhaupt auf die Handlungsebene zu bringen. Im Vorgriff auf den geplanten Tagesablauf kündigte er an, am Nachmittag verschiedene Landesvertretungen aufsuchen zu wollen, um für diesen Gedanken zu werben und zu sensibilisieren. Es komme darauf an, zu handeln und nicht in einer Rechtsdiskussion zu verharren. Als Aktionsfelder führte Riedelsheimer beispielhaft den Schulbesuch, Maßnahmen gesundheitlicher Prävention und die soziale Versorgung auf. Durch das AsylbLG festgeschriebene junge Sozialhilfeempfänger zweiter Klasse dürfe es nicht geben.
Daran anknüpfend bezeichnete Dr. Sabine Skutta das AsylbLG als völkerrechtswidriges Bundesgesetz, das das Existenzminimum von Kindern, die von öffentlichen Leistungen leben müssen, im Falle von Flüchtlingskindern noch einmal faktisch halbiert. „Mit einem monatlichen Verfügungsbetrag von 132,- €“ sei „die Vernachlässigung von bundesgesetzlicher Ebene vorgegeben“. „Manche der etwa 40.000 Kinder bundesweit Kinder“ seien „bis zu vier Jahre betroffen“. Dass das Leben von Kindern somit ruiniert werde, sei somit Realität. Gleiches lasse sich auch an der gesundheitlichen Versorgung festmachen, was darin zum Ausdruck komme, dass Sprachtherapien von den Behörden in der Regel verweigert würden. Die NC werde diese Missstände, so kündigte Skutta an, im Juni 2013 vor dem UN-Ausschuss für Kinderrechte deutlich machen. Schließlich regte sie an, analog der Behindertenkonvention, eine unabhängige Monitoring-Stelle beim Deutschen Bundestag zu installieren.
In der anschließenden kurzen Aussprache betonten die Beteiligten noch einmal die Notwendigkeit, den Weg der kleinen Schritte weiter zu gehen und dabei die Angst vor der eigenen Zivilcourage hinter sich zu lassen. Jugendliche und Flüchtlingskinder „in Lagern sitzen zu lassen“, hieße, „deren Traumatisierungen noch zu befördern“. Prof. Krappmann wies darauf hin, dass es in Einzelfällen durchaus „Erfolgsstories“ mit vergleichsweise großer medialer Unterstützung gäbe. „Als die UN-Kinderrechtskonvention beschlossen wurde, haben die Staaten einen hochherzigen Entschluss gefasst. Wir müssen Schritt für Schritt zu dieser Hochherzigkeit zurückkommen. … Hier liegt ein Potenzial; lasst es uns nicht verschleudern!“
Statement von Dr. Sabine Skutta; Sprecherin der National Coalition zur Pressekonferenz „Jetzt erst Recht(e) – Zwischenbilanz zur gemeinsamen Kampagne am 4.6.2012 in Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland weist schon seit Beginn ihrer Entstehung vor 17 Jahren auf die eklatanten Kinderrechtsverletzungen hin, die in Deutschland gegenüber Flüchtlingskindern durch völkerrechtswidrige Bundesgesetze erzeugt werden. Dies hat sich nicht wesentlich verändert und deshalb beteiligt sich die National Coalition an der Kampagne „Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder“.
Ich will mit dem Asylbewerberleistungsgesetz einen der zentralen Problempunkte noch einmal besonders hervorheben. Das Asylbewerberleistungsgesetz betrifft alle Asylbewerber in den ersten vier Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland – Erwachsene ebenso wie Kinder und Jugendliche. Es betrifft ebenso Flüchtlinge, die sich mit einer Duldung hier aufhalten oder aufgrund eines humanitären Bleiberechts.
Durch das Asylbewerberleistungsgesetz wird das Existenzminimum eines Kindes auf knapp die Hälfte dessen gesenkt, was für Kinder, die mit Leistungen nach Hartz-IV leben, schon wenig genug ist. Glauben Sie, meine Damen und Herren, dass man mit 132 € im Monat bzw. 4,40 € am Tag ein 6-jähriges Kind gesund ernähren kann, ihm angemessene wärmende Kleidung und passende Schuhe und Hygieneartikel kaufen kann, und ihm ermöglichen kann, zu lesen, zu malen, etwas zusammen zu bauen, zu basteln und seine körperliche und geistige Entwicklung voranzubringen? Man kann es nicht. Zum Vergleich: 6-jährige im Hartz-IV-Bezug bekommen 251 €.
Stellen Sie sich einmal vor, Eltern die Hartz IV-Empfänger sind, würden über Jahre ihren Kindern knapp die Hälfte des Regelsatzes, der nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgesetz zum menschenwürdigen Existenzminimum berechnet wurde, vorenthalten. Hier würden wir ganz klar von Vernachlässigung sprechen. Genau das wird durch das Asylbewerberleistungsgesetz aber vorgegeben. Das betrifft ca. 40.000 Kinder und Jugendliche. Viele Kinder und Jugendliche sind je nach Alter ihr gesamtes Leben oder mehr als vier Jahre betroffen. Vier Jahre sind in der Entwicklung eines Kindes eine sehr lange Zeit, in der ganz wesentliche Weihen gestellt werden, je nachdem wie sie verlaufen.
Die gleiche durch Bundesgesetz verordnete Vernachlässigung gilt für die Gesundheitsversorgung. Hier schreibt das Asylbewerberleistungsgesetz vor, dass nur die Behandlung „akuter Erkrankungen und Schmerzzustände“ finanziert werden muss. Damit sind viele dringende medizinische Hilfen ausgeschlossen, die gerade für Kinder zentral sind.
Ein Beispiel: Ein afghanisches Kind ist 2 Jahre als und spricht überhaupt noch nicht – weder in seiner Muttersprache noch in Deutsch. Wenn ein Kind mit zwei Jahren nicht spricht, ist das ein dringendes Alarmsignal für eine erhebliche Entwicklungsstörung oder auch ein massives psychisches Problem. Die weitere Entwicklung und die Schullaufbahn sind von vorneherein gestört. Notwendig ist eine genaue Untersuchung: Hört das Kind überhaupt gut? Das Kind braucht auf jeden Fall eine Behandlung wie zum Beispiel eine Sprachtherapie. Solche Leistungen werden von den Sozialämtern verweigert „Sie sind nicht im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehen“.
Das Asylbewerberleistungsgesetz ist aus Sicht der National Coalition ein völkerrechtswidriges Bundesgesetz, das eine Reihe von rechtsgültigen Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention massiv verletzt:
• Das Diskriminierungsverbot nach Artikel 2,
• das Gebot, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen nach Artikel 3 der Konvention,
• das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard nach Artikel 27,
• das Recht auf bestmögliche Gesundheit nach Artikel 24,
• das Recht auf Teilhabe bei Behinderung nach Artikel 23 der Konvention.
Die National Coalition fordert die Bundesregierung auf, die völkerrechtswidrige Behandlung von Flüchtlingskindern durch das Asylbewerberleistungsgesetz endlich zu beenden.
Die National Coalition hat in ihrem Bericht über die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland an die Vereinten Nationen auch diesen Missstand benannt - in ihrem so genannten Schattenbericht. Die National Coalition wird als Vertretung der deutschen Nichtregierungsorganisationen im Juni 2013 vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes angehört werden. Mit dieser Vorbereitenden Anhörung bereitet sich der UN-Ausschuss auf den Dialog mit der Bundesregierung vor, in der die Bundesregierung auch auf solche Kinderrechtsverletzungen angesprochen werden wird. Die NC wird den UN-Ausschuss im Juni 2013 erneut auf die gravierenden Kinderrechtsverletzungen gegenüber Flüchtlingskindern hinweisen. Besser wäre es natürlich, diese wären bis dahin schon beseitigt.
Weiterhin: Die Bundesregierung hat zugesagt, dass Deutschland sehr bald die neue Ergänzung zur UN-Konvention ratifiziert. Mit dieser Konventionsergänzung, das so genannte Zusatzprotokoll zum Individualbeschwerderecht, wird Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, sich direkt bei den Vereinten Nationen über Kinderrechtsverletzungen zu beschweren. Die National Coalition und die in ihr zusammengeschlossenen Organisationen begrüßen die baldige Ratifizierung. Wir werden sehr genau prüfen, welche Möglichkeiten sich dadurch auch für Flüchtlingskinder ergeben.
Die Bundesrepublik hat mit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention vor nun etwas über 20 Jahren die Verpflichtung übernommen, die Kinderrechte immer besser umzusetzen und Kinderrechtsverletzungen abzubauen. Die Kontrolle, ob das überhaupt gemacht wird, geschieht aus Sicht der National Coalition zu selten – nämlich nur alle 5 Jahre, wenn gemäß der Vorgabe der UN-Kinderrechtskonvention die Bundesregierung gegenüber den Vereinten Nationen berichtet und die National Coalition dies mit ihrem Schattenbericht um all die Kinderrechtsverletzungen ergänzt, die im Bericht der Bundesregierung nicht vorkommen.
Eine solche Überprüfung muss öfter geschehen. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat mehrfach dringlich empfohlen, eine unabhängige Stelle für die regelmäßige Überprüfung, das so genannte Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention einzurichten, aber die Bundesregierung hat hier bislang nicht reagiert. Für die UN-Behindertenrechtskonvention gibt es eine solche Monitoringstelle, nicht jedoch für die UN-Kinderrechtskonvention. Die National Coalition fordert im Einklang mit den Empfehlungen des UN-Ausschusses schon lange eine solche Unabhängige Monitoringstelle. Aus Sicht der NC muss die Unabhängige Monitoringstelle für die Kinderrechte vom Bundestag eingesetzt werden. Dadurch besitzt sie eine hohe Autorität und ihre regelmäßigen Berichte wären Anlass für die Politik, z.B. den Bundestag, aber auch für wichtige gesellschaftliche Gruppen, Fortschritte, Stagnationen, Hindernisse bei der Umsetzung der Kinderrechte zu betrachten und Verbesserungen einzuleiten.
Bilanz und Diskussion: Ein Jahr Laufzeit der Kampagne „Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder“
Im Anschluss an die Pressekonferenz fand am 04. Juni 2012 nachmittags eine von Herrn Dr. Maywald moderierte Podiumsdiskussion statt, in der nach einem Jahr Kampagne Bilanz gezogen wurde.
Etwa 16.000 Kinder warten in Deutschland auf ihre Entscheidung im Asylverfahren. Etwa 24.000 Kinder sind lediglich „geduldet", also ständig von der Abschiebung bedroht.
v.l.n.r. Albert Riedelsheimer, Mohammed Jouni, Prof. Dr. Jörg Maywald (Moderation), Ibrahim Kanalan, Prof. Dr. Lothar Krappmann, Diana Golze, MdB, und Philipp Harpain. (Foto: Laura Viera A.© National Coalition)
Als Podiumsteilnehmerinnen und Podiumsteilnehmer waren vertreten:
• Prof. Dr. Lothar Krappmann, Schirmherr der Kampagne „Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder“ und ehemals Mitglied im UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes
• Diana Golze, MdB und Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestags
• Mohammed Jouni und Ibrahim Kanalan, Jugendliche ohne Grenzen e.V.
• Albert Riedelsheimer, Kampagne „Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder“
• Philipp Harpain vom GRIPS-Theater Berlin
Weitere fotografische Impressionen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Kampagne erhalten Sie unter: www.jetzterstrechte.de
Den Flyer der Kampagne finden Sie hier und das Positionspapier unter diesem Link.
Flüchtlingskinder in Deutschland: Abschiebespielplatz
Berlin (ots) - Kinder. Wenn sich Politiker „menschlich“ machen wollen, zeigen sie sich mit ihnen. Oder sie werden als Totschlagargument für alles mögliche ins Feld geführt: Wir müssen doch an die Kinder denken! Das muss man. Das Problem ist nur, dass Kinder in der Politik unterschiedlich viel wert sind. Gerade beim Thema, das so gerne für Sonntagsreden und Fototermine genutzt wird, zeigen sich besonders unschön Rassismus und Sozialchauvinismus, die nach wie vor tief verwurzelt sind in den Institutionen der Bundesrepublik. Die Kinderrangliste lautet in etwa wie folgt: Reicher biodeutscher Akademikernachwuchs unangefochten auf Platz 1. Danach kommen absteigend mit sinkendem Elterneinkommen und wachsendem Migrationsanteil diejenigen Kinder, die wenigstens theoretisch noch alle Rechte genießen. Und ganz am Ende: Flüchtlingskinder. Für sie gelten nach wie vor rassistische Sondergesetze wie das Asylbewerberleistungsgesetz. Obwohl die Kinderrechtskonvention seit zwei Jahren auch in der Bundesrepublik ohne Vorbehalt gilt, ist auf gesetzlicher Ebene nichts passiert. Und ohne Druck wird auch nichts passieren. Die Untätigkeit ist volle Absicht und Bestandteil der nach wie vor menschenverachtenden bundesdeutschen Asylpolitik seit 1993, als das Asylrecht praktisch bis zur Nicht-Existenz eingeschränkt wurde. Dass überhaupt nicht an Flüchtlingskinder gedacht wird, kann man dann doch nicht sagen: Auf dem Gelände des Abschiebeknasts am neuen Berliner Flughafen in Schönefeld gibt es einen Kinderspielplatz.
Quelle: Neues Deutschland, Pressemeldung vom 04. Juni 2012
Rechte von Flüchtlingskindern werden eklatant verletzt - Thierse kritisiert Abschiebehaft für Kinder
Berlin (epd). Die Rechte von Flüchtlingskindern werden nach Darstellung von Hilfsorganisationen in Deutschland weiterhin eklatant missachtet. Vertreter der Kampagne „Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder!“ zogen am Montag in Berlin ein Jahr nach dem Start ihrer Aktion eine ernüchternde Bilanz. Das Kindeswohl der jungen Flüchtlinge trete nach wie vor hinter den Bestimmungen im Ausländerrecht zurück, sagte Vize-Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD). Dies werde Kindern aber nicht gerecht. Besonders kritisierte er die nach wie vor auch für Kinder mögliche Abschiebehaft. Sie sei ein „politisch-moralischer Skandal“ und eine „Schande für den demokratischen Rechtsstaat“.Nach Angaben Thierses, der Schirmherr der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ist, warten in Deutschland etwa 16.000 Kinder auf eine Entscheidung im Asylverfahren. 24.000 Kinder leben als Geduldete in der Bundesrepublik. 3.000 bis 6.000 Kinder kamen unbegleitet von Eltern oder anderen Verwandten und Freunden nach Deutschland. Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1992 von Deutschland ratifiziert. Die Bundesrepublik machte aber einen Vorbehalt hinsichtlich des Ausländerrechts geltend. Dieser wurde vor zwei Jahren zurückgenommen. Seitdem habe die Bundesregierung jedoch wertvolle Zeit verstreichen lassen, ohne das deutsche Ausländer- und Asylrecht an die dortigen Bestimmungen anzupassen, kritisierte Albert Riedelsheimer von Pro Asyl. Er mahnte Gesetzesänderungen an.
Riedelsheimer kritisierte, dass bei Flüchtlingskindern eine „Sozialhilfe zweiter Klasse“ angewendet werde. So bekomme ein sechsjähriges Kind im Hartz-IV-Bezug 251 Euro monatlich. Ein gleichaltriges Flüchtlingskind müsse dagegen in Deutschland mit 132 Euro auskommen. Dies seien gerade mal 4,40 Euro pro Tag für Nahrung, Kleidung, Hygiene und Bildung. Nach Ansicht der Sprecherin der National Coalition, Sabine Skutta, verstößt das Asylbewerberleistungsgesetz damit gegen das Grundgesetz und geltendes Völkerrecht. Solange Ausländerrecht vor Kindeswohl gehe, werde das Leben vieler Kinder ruiniert, sagte der Schirmherr der Kampagne, der Soziologe Lothar Krappmann. Nach Skuttas Angaben lebt ein Drittel der Flüchtlingskinder mehr als vier Jahre nach den Regeln des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Krappmann, der acht Jahre Mitglied im UN-Ausschuss für Kinderrechte saß, sagte, es dürfe keine Ausreden mehr geben, die eine konsequente Umsetzung der Konvention verhinderten. Neben Gesetzesänderungen mahnte er eine unabhängige Beschwerdestelle an, die Fälle mutmaßlicher Nichtachtung von Rechten für Flüchtlingskinder behandeln und auch öffentlich machen könne.
Die Vorsitzende der Kinderkommission des Bundestages, Diana Golze (Linke), erklärte, dass das Gremium sich bisher nicht einstimmig für Gesetzesänderungen ausgesprochen habe. Golze forderte die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. „Nach meiner persönlichen Auffassung würde dies auch Flüchtlingskindern zugute kommen“, sagte sie.
Quelle: Meldung vom 04. Juni 2012, epd lob rks
SAVE THE DATE : Mitgliederversammlung der National Coalition
am 13.September 2012 findet die Mitgliederversammlung der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention statt. Das Programm wird in Kürze bekannt gegeben.
Postkarte "Kinderrechte sind Menschenrechte"
Die Postkarte "Kinderrechte sind Menschenrechte" ist ab Mitte Juni 2012 hier in neuer Auflage zu beziehen (Preis: 10 Stück 2,00 €).