Bestandsaufnahme der Inobhutnahme in Deutschland
Uta Rieger, Thomas Berthold und Niels Espenhorst haben eine Bestandsaufnahme der Inobhutnahme und Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland veröffentlicht. Diese Übersicht ist in der Zeitschrift Dialog Erziehungshilfe des AFET Bundesverband Erziehungshilfe e.V. in zwei Teilen erschienen (Ausgabe 3 und 4/2011). Diese Übersicht zieht eine erste Bilanz der Evaluationen in verschiedenen Bundesländern, die der UNHCR gemeinsam mit dem Bundesfachverband UMF in den letzten Jahren durchgeführt hat.
Zu den Artikeln
Quelle: Newsletter vom Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 16. Januar 2012.
Weg frei für ein Individualbeschwerderecht bei Verstößen gegen Kinderrechte
Am 19. Dezember 2011 hat die UN-Generalversammlung einstimmig das dritte Zusatzprotokoll zu einem Individualbeschwerdeverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention beschlossen. Künftig sollen einzelne oder Gruppen von Kindern und Jugendlichen in einem sogenannten Individualbeschwerdeverfahren die Möglichkeit haben, sich an den unabhängigen UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu wenden. Voraussetzung ist jedoch, dass der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft ist. Dieser neue völkerrechtliche Vertrag tritt jedoch erst in Kraft, sobald zehn Staaten ihn ratifiziert haben.
Prof. Dr. Jörg Maywald und Dr. Sabine Skutta, Sprecher der National Coalition, begrüßten das neue Kontrollinstrument: „Alle zentralen Menschenrechtsübereinkommen verfügen bereits über eine Möglichkeit, sich bei den Vereinten Nationen über Menschenrechtsverletzungen zu beschweren. Nun hat die Generalversammlung endlich den Weg dafür frei gemacht, dass künftig auch Kinder und Jugendliche zu ihren Rechten kommen können, wenn sie ihnen durch den Staat, in dem sie leben, verwehrt werden.“
Die Kindernothilfe begrüßte mit großer Freude den Beschluss der UN-Generalversammlung zur Individualbeschwerde."Es ist eine wichtige und historische Entscheidung für Kinder und ihre Rechte", sagte Barbara Dünnweller, Kinderrechtsexpertin der Kindernothilfe.“ Dünnweller bedauerte allerdings, dass nicht auch die Möglichkeit einer Kollektivbeschwerde geschaffen wurde. Diese hätte es Organisationen wie der Kindernothilfe und ihren Auslandspartnern beispielsweise
ermöglicht, Beschwerden wegen wiederholter und thematisch ähnlicher Kinderrechtsverletzungen einzureichen. Damit hätten sie sich direkt an die Vereinten Nationen wenden können, ohne zuvor alle nationalen Rechtsmittel auszuschöpfen.
Das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes forderte, dass die Beschwerdeverfahren in einer kindgerechten Form durchgeführt werden sollten. Das schließe ein, dass neben schriftlichen Stellungnahmen auch bildliche Darstellungen sowie Ton- und Videoaufzeichnungen akzeptiert würden. In der anstehenden Diskussion um die Verfahrensrichtlinien sollte der Ausschuss für die Rechte des Kindes finanziell und personell gestärkt werden, um den neuen Aufgaben gerecht werden zu können.
Die Pressemitteilung der National Coalition vom 20. Dezember 2011 zur Individualbeschwerde finden Sie hier.
Quellen: Pressemitteilung der National Coalition vom 20. Dezember 2011; Pressemitteilung der Kindernothilfe vom 20. Dezember 2011; Pressemitteilung von terre des hommes Deutschland e.V. vom 20. Dezember 2012.
Prof. Dr. Lothar Krappmann erhält Bundesverdienstkreuz - Weltweiter Einsatz für Rechte der Kinder gewürdigt
Prof. Dr. Lothar Krappmann wurde am 20. Dezember 2011 in Anerkennung seiner besonderen Verdienste um die Kinderrechtsarbeit auf nationaler und internationaler Ebene mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die National Coalition gratuliert Prof. Dr. Lothar Krappmann herzlich zum Preis und freut sich, dass auch die Kinderrechte im Zentrum der Verleihung standen.
Zur Person: Lothar Krappmann, Jahrgang 1936, studierte zunächst Philosophie und katholische Theologie in Frankfurt am Main. Nach dem Magisterexamen 1961 schloss er ein Studium der Soziologie und Neueren Geschichte an, zunächst in Köln und später in Berlin. Von 1969 bis 2002 arbeitete er am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin, wo er unter anderem die Projekte „soziale und moralische Entwicklung von Kindern in der mittleren Kindheit“, „Interaktionen und Beziehungen der Kinder mit Gleichaltrigen, Familienbeziehungen, Kindertagesstätten und Schulen“ sowie Beobachtungsmethoden im Kontext Kinderrechte betreute. Seit 1982 lehrt er als Honorarprofessor für Soziologie der Erziehung an der Freien Universität Berlin.
Lothar Krappmann war darüber hinaus auch Vorsitzender der Sachverständigenkommission zur Erarbeitung des 10. Kinder- und Jugendberichts der Deutschen Bundesregierung. 2003 wurde er in den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes gewählt und 2007 für weitere vier Jahre in diesem Amt bestätigt. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes kontrolliert die weltweite Einhaltung des von 193 Staaten ratifizierten UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes. Seit Juni 2011 befürwortet er die Kampagne „Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder!“.
Quellen: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vom 20. Dezember 2011; Pressemitteilung des Deutschen Institut für Menschenrechte vom 20. Dezember 2011.
Wolfgang Thierse: Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern
Bundestagsvizepräsident Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD) und Schirmherr der National Coalition hat sich im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz der Amadeo Antonio Stiftung und der National Coalition im November letzten Jahres für die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ausgesprochen. Angesichts anhaltender Widerstände auf Seiten der Regierungskoalition rechne er damit, so Thierse pessimistisch bei der Pressekonferenz in Berlin, aber nicht mehr im Laufe dieser Legislaturperiode. Durch eine Aufnahme in die Verfassung wären Kinder nicht mehr nur Objekte staatlichen Handelns.
Laut der Nationalen Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland wäre eine Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung auch deshalb wichtig, weil nur so die Gleichrangigkeit der UN-Konvention mit anderen Grundrechten gewährleistet werden könnte. In der Konvention selbst werden die Vertragsstaaten nicht zur Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung verpflichtet.
Quelle: Agenturmeldung zum Pressegespräch vom 17. November 2011 (epd)
Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention lässt auf sich warten
In Deutschland lässt die völlige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf sich warten - trotz der Rücknahme aller Vorbehalte durch die Bundesregierung vor anderthalb Jahren. Bis zum Ende der Legislaturperiode sei mit der notwendigen Angleichung der Gesetze nicht zu rechnen, erklärte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) am 17.11 in Berlin zum 22. Jahrestag der Verabschiedung der Konvention. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl warf der Bundesregierung vor, mit der Rücknahme «reine Symbolpolitik» betrieben zu haben. Die Arbeiterwohlfahrt bemängelte anhaltende Defizite im Umgang mit Flüchtlingskindern. Für eine völlige Einhaltung der Konvention bedürfte es beispielsweise einer Liberalisierung des Grundrechts auf Asyl, sagte Thierse weiter.
Laut Pro Asyl werden in Deutschland weiterhin besonders die Rechte von Flüchtlingskindern nicht immer eingehalten. Der stellvertretende Vorsitzende von Pro Asyl, Hubert Heinhold, kritisierte, dass Flüchtlingskindern der Zugang zu medizinischen Maßnahmen und Bildung erschwert werde. Zudem würden Minderjährige im Ausländerrecht bereits ab einem Alter von 16 Jahren wie Erwachsene behandelt. Nach Angaben von Pro Asyl erreichen jährlich etwa 2.000 Minderjährige als Flüchtlinge die Bundesrepublik.
16.000 Kinder und Jugendliche würden derzeit auf eine Entscheidung im Asylverfahren warten. 30.000 Minderjährige haben den Status der Duldung.
Quelle: Agenturmeldung vom 17. November 2011 (epd)
UN: Der 11. Oktober wird Welt-Mädchentag
Erfolg der langfristig angelegten Kampagne des Kinderhilfswerks Plan International
Die Vereinten Nationen haben am 19. Dezember 2011 in New York den 11. Oktober zum "International Day of the Girl Child“ ernannt. Dies ist ein Ergebnis der langfristig angelegten Arbeit des Kinderhilfswerks Plan, das die nationalen Regierungen dazu aufgerufen hatte, sich für die Einrichtung eines Mädchentages auf UN-Ebene einzusetzen.
"Mädchen und Frauen repräsentieren über die Hälfte der Weltbevölkerung", berichtet Maike Röttger, Geschäftsführerin von Plan Deutschland. "Sie spielen in ihren Gesellschaften eine zentrale und unverzichtbare Rolle – und werden trotzdem in vielen Ländern dieser Welt als Menschen zweiter Klasse behandelt. Dabei haben sie die Kraft, den Kreis von Armut und Benachteiligung zu durchbrechen und einen gesellschaftlichen Wandel herbeizuführen. Um für diese Mädchen Gleichberechtigung zu erreichen, muss weltweit auf ihre besondere Situation aufmerksam gemacht werden. Deshalb brauchen wir diesen Welt-Mädchentag, der den Blick der Welt auf die Rechte und Bedürfnisse von Mädchen lenkt."
Vielen Mädchen und Frauen werden bislang elementare Grundrechte vorenthalten: Von den rund 67 Millionen Kindern, die keine Schule besuchen, machen Mädchen mehr als die Hälfte aus. Mädchen besuchen seltener als Jungen eine weiterführende Schule. Häufig werden sie noch vor ihrem 14. Lebensjahr verheiratet und müssen sich um den Haushalt kümmern. Obwohl jeder dritte Haushalt von Mädchen und Frauen geführt wird, besitzen sie nur zehn Prozent des Welteinkommens.
Die Initiative für einen internationalen Aktionstag entstand im Rahmen der Kampagne "Because I am a Girl."Die Kampagne wurde vor über acht Jahren von Plan Deutschland ins Leben gerufen, um auf die besonderen Herausforderungen und Probleme, mit denen Mädchen in aller Welt konfrontiert sind, aufmerksam zu machen. Der Deutsche Bundestag hatte am 21. September 2011 fraktions-übergreifend für die Einrichtung eines internationalen Mädchentages gestimmt und damit seine breite Unterstützung für eine Installation auf UN-Ebene signalisiert. Mit dem 11. Oktober als internationalen Mädchentag hat diese Forderung von Plan Gehör gefunden.
Quelle: Pressemitteilung von Plan Deutschland vom 20. Dezember 2011 [gekürzt].
Kinder fordern vor der Kinderkommission ihre Rechte ein
Fünf Delegierte des 1. Kongresses der Kinderrechte forderten Ende November 2011 vor der Kinderkommission des Deutschen Bundestages ihre Rechte ein. Bei dem Kongress des Deutschen Kinderhilfswerkes hatten rund 100 Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland unter dem Motto "Kinder haben was zu sagen!" über die UN-Kinderrechtskonvention und die darin festgeschriebenen Kinderrechte diskutiert. Zentrale Forderungen waren dabei die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz, die bessere Bekanntmachung der Kinderrechte und die stärkere Unterstützung der Kinder- und Jugendparlamente in Deutschland. Hier wurde auch die Einrichtung eines bundesweiten Kinder- und Jugendparlaments angeregt. Zudem forderten die Kinder und Jugendlichen einen Ausbau der Beteiligungs- und Mitspracherechte in der Schule, bessere und kostengünstigere Schülertransporte sowie die Verbesserung der Situation von Spielplätzen, Jugendtreffs und Jugendräumen.
Im Mittelpunkt des Kongresses stand neben den Sachdiskussionen auch die kreative Umsetzung der Projektideen, mit denen die Kinder in ihren Heimatstädten auf die Kinderrechte aufmerksam machen wollen. Dabei erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer viel prominente Unterstützung. So standen die Schauspieler Daniel Aichinger und Markus Majowski den Kindern ebenso beratend zur Seite wie Radio-Moderator Heiko Reusch und TV-Moderator Ingo Dubinski.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V. vom 30. November 2011 [gekürzt].
UNICEF-Aktionswoche Kinderrechte vom 14.-20.11.2011
Bundestagsabgeordnete diskutieren mit Kindern über ihre Rechte.
Zum Jahrestag der UN-Konvention über die Rechte des Kindes am 20. November fanden auf Initiative von UNICEF und dem Auswärtigen Amt in ganz Deutschland Aktionstage unter dem Motto „Ich hab immer Rechte“ statt.
Insgesamt 120 Abgeordnete des Deutschen Bundestages hatten sich bereit erklärt, vom 14.-18. November in ihren Wahlkreisen Schulen oder andere Einrichtungen zu besuchen. Über 200 Schulen in ganz Deutschland haben Aktionen zum Thema „Kinderrechte“ veranstaltet.
Hierzu aufgerufen hatten der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Markus Löning und der Vorsitzende von UNICEF Deutschland Dr. Jürgen Heraeus. Unterstützt wurde der Aktionstag von dem Netzwerk aus rund 150 ehrenamtlichen UNICEF-Arbeitsgruppen. Auf www.aktionstag-kinderrechte.de können die Abgeordneten und alle weiteren Besucher der Website ihre Meinung zum Thema Kinderrechte veröffentlichen. Schulen können auf der Internetplattform ihre Aktionen darstellen.
Während der Aktionswoche stellten sich unter anderem Entwicklungsminister Dirk Niebel (FDP), der Vizepräsident des deutschen Bundestags Wolfgang Thierse (SPD) und die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) den Ideen und Forderungen der Kinder und Jugendlichen.
In der Diskussion mit den Abgeordneten erlebten die Kinder hautnah, wie Demokratie funktioniert. Sie hatten vorher im Unterricht oder in Arbeitsgruppen die Kinderrechtsthemen recherchiert, die ihnen am wichtigsten sind, und brachten ihre Argumente und Meinungen selbst vor. Damit setzten sie ein zentrales Recht um, das jedem Kind in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes garantiert wird: das Recht auf Beteiligung. Gleichzeitig lernten sie so umfassend die Kinderrechte kennen.
Für die Politiker war der Aktionstag eine Chance, mehr über die Sichtweisen der Kinder in ihren Wahlkreisen zu erfahren. Die Interessen von Kindern werden bei Entscheidungen von Politik und Verwaltungen immer wieder hinten angestellt – obwohl sich Deutschland mit der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet hat, dem Wohlergehen der Kinder Vorrang einzuräumen.
Zum Abschluss der bundesweiten UNICEF-Aktionswoche für Kinderrechte riefen Jugendliche dazu auf, alle öffentlichen Ausgaben daraufhin zu überprüfen, ob sie zum Wohlergehen der Kinder beitragen. Mit Plakaten forderten die Jugendlichen die Politiker kurz vor der Schlussabstimmung über den Haushalt vor dem Reichstag dazu auf, nicht länger auf Kosten der nachwachsenden Generationen zu leben. Mit Botschaften wie „Eure Schulden – unsere Zukunft!“, „Unsere Zukunft im Minus?“, „Kinder sind die Bank“ oder „Unsere Zukunft ist kein Monopolyspiel“ machten Hannah Lefel (16), Malin Eh (16), Madita Eh (14) und Üwen Ergün (15) aus dem UNICEF-JuniorTeam auf die dramatische Schuldenlast aufmerksam, die den Kindern bereits heute auferlegt ist.
Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler werden Kinder heute mit einer persönlichen Schuldenlast von knapp 25.000 Euro geboren. Würde die Gesamtschuldenlast auf die rund elf Millionen Kinder und Jugendlichen in Deutschland zwischen 0 und 15 Jahren alleine verteilt werden, müsste jeder Einzelne statistisch bereits rund 187.970 Euro zurückzahlen. Und jede Sekunde wird der Schuldenberg größer.
Weitere Informationen: www.unicef.de und www.aktionstag-kinderrechte.de
Quelle: Pressemitteilung UNICEF vom 14.November 2011 und vom 18. November 2011 [gekürzt].