Erste Kinderrechte Bodenseekonferenz der National Coalitions aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zum Thema „Monitoring von Kinderrechten auf internationaler und nationaler Ebene“ Anne Dahlbüdding, Referentin der Koordinierungsstelle der NC „Die Zusammenarbeit mit den Nichtregierungsorganisationen und ihren Zusammenschlüssen, die sich für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention mit lauter Stimme einsetzen und von denen viele in ihrem Tätigkeitsbereich die Kinderrechte selber fördern und als Anwälte der Kinder vorantreiben, ist für den UN- Kinderrechtsausschuss ein Grundpfeiler seiner Arbeit “. Mit diesen motivierenden Worten eröffnete Prof. Dr. Lothar Krappman, Mitglied des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, seinen Vortrag auf der ersten Kinderrechte Bodenseekonferenz in Bregenz. Rund 90 Kinderrechtsexpertinnen und –experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz trafen am 24.und 25. Oktober 2007 am Bodensee zusammen um über Rechte von Kindern zu diskutieren. Die Konferenz war die erste gemeinsame Veranstaltung der deutschsprachigen National Coalitions.
Thema der Konferenz war das Monitoring der Kinderrechte auf internationaler und nationaler Ebene. Monitoring bedeutet nicht nur das Überwachen der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), sondern auch die kritische Begleitung und Beobachtung dieses Prozesses. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat in seinen Abschließenden Bemerkungen1 (Concluding Observations) zu den Staatenberichten Deutschlands, Österreichs und der Schweiz ein effektives Monitoring für die Kinderrechte mit unabhängigen Überwachungsstrukturen angemahnt. Auch in seinem 5. General Comment (2003) „General measures of implementation of the Convention on the Rights of the Child” (Artikel 4, 42 and 44 Abs.6) 2> hat sich der Ausschuss mit einem effektiven Monitoring befasst. Er stellt fest, dass nicht nur die Regierungen die Verpflichtung haben, ein effektives Monitoring einzurichten, sondern betont, dass auch das Monitoring anderer Organisationen wie der Nichtregierungsorganisationen unentbehrlich für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ist. In seinem Vortrag „Durchsetzungsinstrumentarien der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) – die Berichterstattung vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes“ betonte Prof. Dr. Krappmann, dass die hohe Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Nichtregierungsorganisationen und ihren Zusammenschlüssen durch Artikel 45 a UN - KRK rechtlich abgesichert sei. Die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen ermögliche einen wichtigen zusätzlichen Einblick in die Bewertung spezifischer, sozialer, kultureller und historischer Gegebenheiten. Die National Coalitions, die diese Informationen für den Ausschuss aufbereiten, seien für den Ausschuss eine Garantie für verlässliche Informationen.
Ein Einblick in die aktuelle Arbeit des Ausschusses zeigte, dass der Ausschuss neben anderen Aktivitäten die Einführung eines Individualbeschwerderechts für Kinder prüft, das in einem Zusatzprotokoll verankert werden soll. Verfahrenstechnisch kann der Ausschuss selbst keinen Antrag in der Generalversammlung zu einem solchen Zusatzprotokoll stellen, dies ist Aufgabe der Vertragsstaaten. Wie im Beitrag von Barbara Dünnweller3 ausführlich aufgezeigt wird, würden Kinder durch ein Individualbeschwerdeverfahren bei der Verletzung ihrer Rechte selbst die Möglichkeit erhalten, eine Beschwerde beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes einzureichen und wären nicht auf die bloße Berichterstattung der Staaten und Zivilgesellschaft vor dem Ausschuss angewiesen. Lisa Myers von der NGO Group for the Convention of the Rights of the Child in Genf berichtete in ihrem Vortrag über die Arbeit ihrer Organisation, deren Aufgabe es ist, die National Coalitions bei der Erstellung der Ergänzenden Berichte, der sogenannten Schattenberichte, zu unterstützen. Dr. Reinald Eichholz stellte das von der deutschen NC entwickelte Einstiegsmodell für ein effektives Monitoring auf nationaler Ebene vor.
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Erstellung eines Schattenberichtes war ein weiteres Schwerpunktthema der Konferenz. Wie Prof. Dr. Krappmann ausführte, sind Kinder und Jugendliche bisher zu wenig in den Berichtserstattungsprozess vor dem Ausschuss mit einbezogen worden, obwohl es, so Prof. Dr. Krappmann, dem Ausschuss sehr wichtig sei, von Kindern direkt über Rechtsverletzungen informiert zu werden. Die Stärke der Berichte von Kindern liege darin, dass sie am besten verdeutlichen können, wie sie eine Rechtsverletzung erleben und welche Probleme sie dadurch erleiden. Der National Youth Council, eine Mitgliedsorganisation der NC Niederlande, hat Kinder und Jugendliche bereits mehrfach bei der Erstellung des Schattenberichts beteiligt. Über diese Erfahrung und insbesondere die verschiedenen Möglichkeiten, auch Kindern aus benachteiligten Gruppen eine Stimme zu geben, sprach José Spierts, Präsidentin des National Youth Council. Eine Besonderheit an der Konferenz war die Vernetzung der Mitgliedsorganisationen der drei National Coalitions, die nicht nur durch ihre gemeinsame Sprache miteinander verbunden sind. Ihre Arbeit ist auch durch andere strukturelle Gemeinsamkeiten der drei Länder geprägt wie z.B. die föderalen politischen Systeme. Dies haben auch die Diskussionen in den sechs Arbeitsgruppen zu Themen, deren inhaltlichen Schwerpunkte die beinahe 180 Mitgliedsorganisationen im Vorbereitungsprozess der Tagung selbst mitbestimmt hatten, nochmals verdeutlicht. Die Konferenzteilnehmerinnen und –teilnehmer debattierten zu den Themen Flüchtlingskinder, Gewalt gegen Kinder, Kinderrechte in der Kindertagesstätte und in der Schule, Kinderarmut, Kinder in Konflikten mit dem Gesetz und Nationaler Aktionsplan. Anhand konkreter Lebenssituationen von Kindern überlegten sie, was ihre gemeinsamen Herausforderungen in Bezug auf die Verwirklichung der Kinderrechte seien und erarbeiteten gemeinsame Strategien und Empfehlungen. Die Anwesenden waren sich einig, dass sie durch eine gemeinsame Arbeit nicht nur viel voneinander lernen sondern sich auch gegenseitig unterstützen und die Arbeit für die Rechte der Kinder stärken können. ----------------------------------------------------------------------------------- 1 Die Abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes sind unter den folgenden Links zu finden: 2 GENERAL COMMENT No. 5 (2003) „General measures of implementation of the Convention on the Rights of the Child” (arts. 4, 42 and 44, para.), p.11 3 Vgl.Artikel in diesem Infobrief sowie den ausführlicher Artikel „Kinder so stark wie Staaten! Ein Individualbeschwerderecht für die UN-Kinderrechtskonvention“ von Barbara Dünnweller im FORUM Jugendhilfe Heft 3/2007. |
|