Kinderkoalitionsgespräch der National Coalition zum Thema "Monitoring der Kinderrechte" am 28. Juni 2006 in Berlin

Kirsten Schweder, Referentin der NC Koordinierungsstelle

Wie kann ein effektives "Monitoring der Kinderrechte" schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden? Wie sollte so ein Monitoringsystem aussehen und welche Akteure sind für den Monitoringprozess der Kinderrechte in Deutschland von Bedeutung?

Dr. Reinald Eicholz und Heribert Mörsberger
(Foto: © National Coalition)

Diese und weitere Fragen wurden von 30 geladenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei einem Kinderkoalitionsgespräch zum Thema "Monitoring der Kinderrechte" diskutiert, das die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (NC) am 28. Juni 2006 in Berlin ausgerichtet hat. Schirmherrin des Kinderkoalitionsgespräches war die Kinderkommission des Deutschen Bundestages. Im Vordergrund der Diskussion standen ein von der NC entwickeltes Einstiegsmodell zum "Monitoring der Kinderrechte" sowie die Überlegungen zu einem Monitoring des Nationalen Aktionsplans "Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010" (NAP), in dem sechs Themenfelder benannt sind, die für einen Einstieg gut geeignet sind. Es fehlt immer noch an der Einlösung des Auftrags des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, das Monitoring systematisch und kontinuierlich auszugestalten!

Diskussionsrunde
(Foto: © National Coalition)

Dr. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition, betonte bei der Begrüßung, dass die National Coalition Kinderkoalitionsgespräche mit dem Ziel veranstalte, eine starke Koalition für Kinder zusammenzubringen. Anliegen des heutigen Gesprächs sei es, Akteure unterschiedlicher Verantwortungsebenen, der kommunalen Ebene, der Länder und Bundesebene um einen Tisch zu versammeln, um eine Koalition für Kinder und mit Kindern zum Monitoring der Kinderrechte ins Leben zu rufen!

Dr. Reinald Eichholz, Mitglied der Koordinierungsgruppe der NC, stellte in seinem Vortrag zum Thema "Funktionen und Funktionsträger im Monitoring zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland - Das Einstiegsmodell" zunächst vor, wie ein Monitoring zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland aus Sicht der NC aussehen könnte. Er beschrieb in seinem Vortrag das "Gebäude der Kinderrechte", anhand dessen sich die Rechte des Kindes und der Geist der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) bestimmen lassen, die den rechtlichen Rahmen des Monitoring bilden.

Gebäude der Kinderechte

Bei der Erläuterung des von der NC entwickelten Schaubilds zum Monitoring stellte Dr. Reinald Eichholz die vier Säulen "Völkerrechtliche Verantwortung und strategisches Management", "Datenerhebung und Berichterstattung", "Beschwerdemanagement" und "Bewertung und Perspektiven" vor und erläuterte, welche Institutionen beim Monitoring auf der kommunalen Ebene, der Landesebene und der Bundesebene von der NC jeweils vorgeschlagen und welche Funktion diesen in diesem Zusammenhang zugedacht würden.

Schaubild Monitoring
(Foto: © National Coalition)

Von der NC seien im Sinne eines ersten Versuchs, bevor die weitergehenden Vorstellungen des Ausschusses für die Rechte des Kindes aufgegriffen würden, nur wenig neue Institutionen ins Spiel gebracht worden. Um Synergieeffekte zu nutzen und finanzielle Machbarkeit zu gewährleisten, sei das meiste an bereits bestehende Organisationen angegliedert worden. Dr. Reinald Eichholz betonte, dass es sich, wie der Name schon deutlich mache, um ein "Einstiegsmodell" und damit um einen ersten Vorschlag handele.

Den ausführlichen Bericht zur Veranstaltung können Sie dem NC-Infobrief 2/2006 entnehmen, welchen Sie hier als PDF abrufen können.